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Voraussichtlich Mitte Juni 2016
Die Mitglieder der Jury werden jedes Jahr vom Zukunftsforum nominiert. In jeder der drei Kategorien vergeben sie eine Auszeichnung.
Der Juryprozess wurde 2015 erstmals zweistufig angelegt. Zunächst erfolgte eine Onlinebewertung der Einreichungen. In der zweiten Runde traf sich die Jury für eine ausführliche und in die Tiefe gehende Auseinandersetzung mit den jeweils drei bestbewerteten Einreichungen pro Kategorie.
Die Medien-Zukunftspreis Trophäe wurde den Siegern der drei Kategorien im Rahmen der Österreichischen Medientage 2015 (22. & 23.09.2015) überreicht. Sie wurde im vergangenen Jahr in Kooperation mit der Werbeakademie von der 2. Klasse Grafik & Design entwickelt und umgesetzt.
Um einreichen zu können, bitten wir Sie, sich mittels E-Mail-Adresse und Passwort zu registrieren. Anschließend können Sie in einer (oder mehreren) Kategorien einreichen. Die Inhalte können als Entwurf gespeichert werden und werden erst durch Betätigen des Buttons „Einreichung bestätigen“ abgeschickt.
Die Einreichkriterien:
Weiterführende Projektunterlagen
wie Videos, Fotos, Modelle etc. können der Beschreibung und Vorstellung des jeweiligen Mediums bzw. der Projekte, die damit zusammenhängen, dienen. Sollten diese Projektunterlagen nicht digital zu übermitteln sein, ist auch Postversand möglich! Hierzu sind sämtliche Angaben im Einreichformular zu berücksichtigen, inklusive einer Projektzusammenfassung auf maximal einer A4 Seite.
Einreichgebühr
Die Einreichgebühr beträgt €150,- zzgl. MWSt. Dabei handelt es sich um einen kleinen Kostenbeitrag für Organisation und Durchführung des Wettbewerbs.
Es können beliebig viele Einreichungen eingesendet werden, wobei jede Einreichung einzeln bearbeitet, eingesendet und die Einreichgebühr entrichtet werden muss.
Die eingereichten Unterlagen werden mit der Einreichung Eigentum des Manstein Verlags.
Der Manstein Verlag behält sich vor, verliehene Medien-Zukunftspreise, die aufgrund von falschen Angaben vergeben wurden, für ungültig zu erklären und diese abzuerkennen. Gleiches gilt für Einreichungen, bei denen sich nachträglich herausstellt, dass diese nicht den Einreichbedingungen entsprechen.
Einreichungen, die den Einreichbedingungen nicht entsprechen und/oder für die die Einreichgebühr nicht fristgerecht einbezahlt wurde, werden unter Ausschluss des Rechtsweges und ohne Angabe von Gründen von der Jurierung ausgeschlossen. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Auszeichnung.
Die Jury behält sich vor, auf die Auszeichnung in einer oder mehreren Kategorien zu verzichten. Die Entscheidungen der Jury sind endgültig, der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Der Einreicher unterwirft sich mit der Einreichung seiner Arbeiten dem Urteil der Jury und den Einreichbedingungen.
Jede Einreichung muss vollständige Angaben über die beteiligten Ausführenden enthalten.
Mit der Übermittlung der Einreichung sowie aller weiteren eingereichten Text-, Bild-, Foto-, Film- und Tondokumenten („Materialien“) erklärt der Einreicher, aufgrund seiner Stellung als Urheber oder Werknutzungsberechtigter zur Vervielfältigung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung der übermittelten Materialien berechtigt zu sein. Weiters erklärt der Einreicher, dass an den Materialien keine sonstigen gewerblichen Schutzrechte (Patente, Lizenzen, Marken- bzw. Gebrauchsmusterschutz) bestehen, die durch die Übermittlung an den Manstein Verlag verletzt werden. Mit der Übermittlung der angesprochenen Materialien übertragt er dem Manstein Verlag das Recht, diese Materialien sowie sämtliche in den Einreichungsunterlagen enthaltenen Angaben zu verwenden, zu vervielfältigen und durch Veröffentlichung in den Publikationen des Manstein Verlags, auf Facebook und auf den Online Angeboten des Manstein Verlags zu verbreiten und zur Verfügung zu stellen, sowie die Materialien im Rahmen der Österreichischen Medientage zu publizieren und für PR Zwecke einzusetzen. Er verpflichtet sich, den Manstein Verlag für sämtliche Ansprüche Dritter, die auf der Verletzung von Urheber- oder Werknutzungsrechten oder sonstigen gewerblichen Schutzrechten durch die Verwendung, Vervielfältigung, Veröffentlichung, Verbreitung oder Zurverfügungstellung der Materialien durch den Manstein Verlag beruhen, schad- und klaglos zu halten.
Bei Einreichungen durch WerbeberaterInnen, Werbeagenturen und sonstigen Werbeunternehmen wird das Einverständnis des Kunden vorausgesetzt. Die Verantwortung für das Einverständnis des Kunden oder Auftraggebers für eine Teilnahme am Medien-Zukunftspreis trägt der jeweilige Einreicher. Der Manstein Verlag ist nicht verpflichtet, die Berechtigung nachzuprüfen.